Einfluss nehmen
Unsere gemeinnützige und von Mitarbeitern geführte Einrichtung, Bullhorn Impact, hat seit ihrer Gründung im Jahr 2006 über 500.000 US-Dollar eingesammelt.
Ein Versprechen geben
Als Mitglied von „Pledge 1%“ verpflichten wir uns, ein Prozent unseres Eigenkapitals, unserer Mitarbeiterzeit, unserer Produkte und/oder unseres Gewinns lokalen Gemeinschaften zukommen zu lassen.
Zeit schenken
Bullhorn spendet jedes Jahr fast eine Million US-Dollar in Form von Barzuwendungen, Preisnachlässen und Freiwilligenarbeit seiner Mitarbeiter. Einmal pro Quartal hat jeder Mitarbeiter die Gelegenheit, sich einen Tag lang freiwillig in seiner Gemeinde oder Community zu engagieren.
Möglichkeiten schaffen
Als Teil unserer Dienstleistungskultur bietet wir gemeinnützige Organisationen Rabatte an. Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um unser Vertriebsteam zu kontaktieren und mehr über mögliche Rabatte für Ihre Organisation zu erfahren.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Es gelten immer die allgemeinen Geschäftsbedinungen auf der englischsprachigen Webseite. Dies ist nur eine Übersetzung, um das Verständnis zu erleichtern. Bullhorn bietet ausgewählten gemeinnützigen, nicht steuerpflichtigen Organisationen Preisnachlässe an. Bedingung für den Rabatt ist u.a. die Buchung eines Master Subscription Agreement and Pricing Schedule (MSA) für die Bullhorn Enterprise Edition Services (im Folgenden „Services“) mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Damit Einrichtungen und Organisationen, die von der Steuerpflicht befreit sind, diese Ermäßigung erhalten können, gelten folgende Voraussetzungen:
a) Hat die Organisation ihren Sitz in den USA muss es sich um eine nach 501(c)(3) anerkannte Wohltätigkeitsorganisation handeln und sie muss vom Internal Revenue Service (IRS) anerkannt sein.
b) Hat die gemeinnützige Organisation ihren Sitz in einem Land außerhalb der Vereinigten Staaten, muss sie ihren Status als gemeinnützige Organisation nach den geltenden Gesetzen in dem Land verfügen, in welchem sie ansässig ist.
c) Die Organisation muss ihre Befreiung von der Steuerpflicht mit einem rechtsgültigen Dokument belegen können.
Bullhorn behält sich das Recht vor, Services auszusetzen oder zu beenden, wenn Bullhorn erfährt, dass ein Kunde nicht von der Steuerpflicht befreit ist. Rabatte sind nur für Neukunden verfügbar und Bullhorn ist nicht zu Preisnachlässen für gemeinnützige, steuerbefreite Organisationen verpflichtet, wenn diese bereits Dienstleistungen von Bullhorn gebucht haben bzw. bereits ein MSA besteht.
Bullhorn behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu ergänzen oder Ermäßigungen zu modifizieren oder zu beenden oder Anträge auf Ermäßigung zu gewähren oder abzulehnen.